Nutzungsbedingungen Sales Revolution
Für die Teilnahme an dem von der CSS Scharfe Lanke 109-131 in 13595 Berlin (iF. „CSS“ genannt) durchgeführten Beta Test Programms der Webapplikation Sales Revolution (iF. „Beta Programm“) gelten für CSS und die Beta-Teilnehmer/innen (nachfolgend Beta-Tester) die folgenden Nutzungsbedingungen:
Präambel
Die Common Sense Services (iF. CSS) entwickelt derzeit eine Webapplikation, die vertriebsrelevante Informationen für Vertriebsmitarbeiter mit einer grafischen Benutzeroberfläche (sog. graphical user interface) – zur Verfügung stellt. Nach Abschluss der Beta-Test Phase soll diese mittels der gewonnenen Erkenntnisse erweitert bzw. verbessert werden, die dem Nutzer zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen sollen. In der Testphase, der sog. Beta-Phase, soll eine Testversion des Beta Programms von ausgewählten Beta-Testern verwendet und die Funktionsweise der bisherigen Anwendungsmöglichkeiten getestet werden. Während und nach der Beta-Phase holt CSS von den Beta-Testern regelmäßig deren Feedback zu Funktionalitäten, Performance, Verbesserungswünschen etc. ein, um die Anwendungen der Webapplikation möglichst nutzergerecht optimieren zu können.
1. Gegenstand des Vertrages
CSS möchte im Rahmen des Beta Programms die Standard Funktionen der Webapplikation an Interessenten kostenfrei zur Verfügung stellen, um die produktive Nutzung zu analysieren und zusätzlich Befragungen der Beta-Tester durchführen, um daraus relevante Informationen zur Fehlerbehebung abzuleiten.
2. Definitionen
2.1 „Beta-Phase“ ist der Zeitraum vom Anfang des Beta-Programms bis zum Ende der Testphase. In diesem Zeitraum kann der Beta-Tester aktives Feedback in einem elektronischen Format z.B. per E-Mail oder falls gewünscht per Telefon abgeben. Dieser Zeitraum ist zeitlich vorerst nicht beschränkt. Nach Abschluss aller Befragungen der Beta-Tester zum Beta-Programm, werden die Beta-Tester rechtzeitig über das genaue Enddatum des Beta-Programms informiert.
2.2 „Beta-Test Daten“ sind Erkenntnisse der Auswertung von elektronischen und persönlichen Befragungen und Angaben des Beta-Testers.
2.3 „Registrierung“: Für die Teilnahme am Beta Programm ist die Registrierung auf der Website www.salesrevolution.info von Sales Revolution erforderlich. Nach Angabe der für die Registrierung erforderlichen Daten und Akzeptieren der Nutzungsbedingungen, erhält der Beta-Tester eine Bestätigungs-Email über den erfolgreichen Registrierungseingang. In dieser Mail bestätigt der Beta-Tester die Anmeldung durch Klicken auf den in der Verifizierungsemail angegebenen Bestätigungs-Link. Danach wird die Registrierung des Beta-Testers durch CSS geprüft und zeitnah eine E-Mail dazu versandt, ob die Registrierung des Beta-Testers durch CSS angenommen oder abgelehnt wurde. Erst nach der erfolgreichen Annahme der Registrierung durch CSS kann sich der Beta-Tester mit seinen Login Daten auf der Website www.salesrevolution.app anmelden und die Webapplikation Sales Revolution in der Beta-Version nutzen.
3. Rechte und Pflichten des Beta-Testers
3.1 Der Beta-Tester erklärt sich damit einverstanden, dass CSS während der Betaphase die zur Teilnahme erforderliche Email-Adresse oder Telefonnummer des Beta-Testers zur Kommunikation, sowie zur Befragung zum Beta-Programm nutzt. Er verpflichtet sich, Änderungen seiner Email-Adresse oder Telefonnummer unverzüglich CSS mitzuteilen.
3.2 Der Beta-Tester erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich dazu, während der Projektphase an elektronischen und persönlichen Befragungen zu seinem Nutzungsverhalten, präferierten Features und etwaigen Verbesserungsvorschlägen durch die CSS teilzunehmen. Um das Ergebnis des Beta Programms nicht zu verfälschen verpflichtet sich der Beta-Tester schon jetzt dazu, die Antworten auf die Fragen zum Beta Programm seitens CSS ausschließlich nach bestem Gewissen abzugeben.
3.3 Entschädigung für Aufwände des Beta-Testers: Beta Tester erhalten für die Zeit des Beta Programms keinerlei Vergütung, Entgelt, Entschädigung oder sonstige Aufwandsentschädigungen.
4. Rechte und Pflichten von CSS
4.1 CSS wird die online unter www.salesrevolution.app abrufbare Webapplikation Sales Revolution kostenlos dem Beta-Tester zur Verfügung stellen.
4.2 CSS ist dazu berechtigt Subunternehmer, Freelancer oder sonstige Dienstleister mit der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus dieser Vereinbarung zu beauftragen. Aufträge in diesem Sinne können auch für die Durchführung der Erhebung und Auswertung der Daten erfolgen.
4.3 CSS ist berechtigt, die anonymisierten Ergebnisse des Beta Programms sowie die erhobenen Daten in anonymisierter Form zu Optimierungszwecken der Webapplikation Sales Revolution zu nutzen.
5. Begrenzung der Teilnehmer am Beta Test Programm
CSS behält sich vor, die Teilnahme einzelner Interessenten am Beta Programm abzulehnen, wenn z.B. die Obergrenze der Beta-Tester zum Beta Programm erreicht wird.
6. Datenschutz
6.1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen des Projekts gemäß den Bestimmungen der DSGVO, dem BDSG (neu) und sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in deren jeweils gültigen Fassungen. Nähere Informationen, wie CSS die Daten der Beta-Tester und Website- Besucher schützt, sind folgender Datenschutzerklärung salesrevolution.app/legal-informations zu entnehmen.
6.2 Ihre E-Mail Adresse verwenden wir ausschließlich zur Freischaltung der Beta-Webapplikation, zur Kontaktaufnahme bezüglich der Befragungen zum Beta-Programm und falls gewünscht zur Versendung von News zu der weiteren Entwicklung der Webapplikation Sales Revolution. Die Kontaktdaten des Beta-Testers werden nicht an weitere Dritte übermittelt.
7. Zustandekommen, Laufzeit
7.1 Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am 19.11.2019 und endet nach Ablauf einer ausreichenden Fristsetzung, von welcher der Beta-Tester rechtzeitig per E-Mail benachrichtigt wird. Die Möglichkeit der weiteren entgeltlichen Nutzung der Webapplikation Sales Revolution besteht und kann nach Abschluss des Beta Programms über die Website www.salesrevolution.info käuflich erworben werden. Die automatische Umwandlung des Beta Programm zu einem entgeltlichen Modell ist ausgeschlossen.
7.2 Diese Vereinbarung kann von CSS aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB jederzeit gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
• neue rechtliche Entwicklungen oder Gesetze eine Weiterführung des Beta-Programms verhindern;
• der Beta-Teilnehmer seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung dergestalt nicht wie gefordert nachkommt, dass CSS ein Festhalten an dieser Vereinbarung unzumutbar wäre. Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Beta-Programms und/oder dieses Vertrages stehen dem Beta-Teilnehmer keinerlei Ansprüche auf Ersatzlieferung und/oder Schadensersatz oder sonstige Entschädigungsleistungen zu.
9. Haftung und Sicherheitshinweis
9.1 Wichtiger Sicherheitshinweis: Bitte beachten Sie, dass CSS keinerlei Haftung und Gewähr für die Korrektheit von in der Webapplikation zur Verfügung gestellten Daten übernimmt, die durch Dritte (z.B. Anbieter von Datenbanken) abgerufen werden. Sie sollten daher vor der Verwendung der gewonnen Erkenntnisse die Inhalte kontinuierlich auf Korrektheit überprüfen.
9.2 CSS haftet vorbehaltlich der Ziffern 9.2 bis 9.4 nur, wenn ein Schaden im Rahmen dieser Vereinbarung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CSS, ihrer gesetzlichen Vertreter, ihrer Erfüllungsgehilfen oder konsolidierten Unternehmen beruht. CSS haftet auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten, bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren vertragstypischen und gerichtlich festzustellenden Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf 50.000 € beschränkt.
9.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9.5 Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt.
9.6 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönlichen Haftung der jeweiligen Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe von CSS sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von CSS einschließlich ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmevereinbarung bedürfen der Textform.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmevereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Der Teilnehmer und CSS werden unwirksame Bestimmungen durch Regelungen ersetzen, die dem ursprünglich verfolgten Zweck so nah wie möglich kommen und deren Wirksamkeit keine Bedenken entgegenstehen. Das Gleiche gilt im Falle eventueller, nicht beabsichtigter Lücken in den geschlossenen Vereinbarungen.
10.3 Die CSS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus der Teilnahmevereinbarung jederzeit im Wege der Einzel- und/oder Gesamtrechtsnachfolge auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Dies gilt insbesondere bei einer Übertragung auf ein mit der CSS oder Ihren konsolidierten Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder bei einer Verschmelzung oder anderweitigen Übertragung nach dem Umwandlungsgesetz.
Berlin, 19. November 2019